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Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Mutterschutzgesetz u.a.

Änderung der Karenzregelungen und Verdoppelung des Familienzeitbonus

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:  13. Oktober 2023

Inkrafttreten: 1. November 2023

Hauptgesichtspunkte

Die in einzelnen Bestimmungen vorgesehene Verpflichtung, auf Verlangen eine Kündigung zu begründen, bedeutet nicht, dass damit so wie in den Rechtssystemen anderer EU-Mitglieder (z.B. Deutschland) eine Kündigung nur bei Vorliegen bestimmter Gründe wirksam sein soll. Mangels einer Begründung soll die Kündigung daher nicht rechtsunwirksam sein. Zweck dieser Bestimmung soll sein, dass Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vor dem Einbringen einer Kündigungsanfechtung die Erfolgschancen abschätzen können.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft