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Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz

Es soll das faktische Pensionsantrittsalter angehoben werden und zu einer höheren Beschäftigungsquote der Älteren kommen.

Ziele

Inhalt

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Um die Konsolidierungsziele der Bundesregierung zu erreichen, werden für den Bereich der Sozialversicherung folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 soll die bisherige Aliquotierungsregelung für die erstmalige Pensionsanpassung durch eine neue Bestimmung ersetzt werden: Bei der erstmaligen Anpassung sollen Pensionen – einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts – mit 50 Prozent des Betrages erhöht werden, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde. Entsprechend dem Regierungsprogramm 2025-2029 sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Korridorpension angehoben werden. In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die Erlassung eines dem Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes auf Artikel 10 Absatz 1 Z 11 B-VG ("Sozialversicherungswesen").

Weiterführende Links

Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion