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Kompetenzen der Betreuungsperson

Die in der 24-Stunden-Betreuung tätigen Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer dürfen u.a. die folgenden einfachen Betreuungstätigkeiten durchführen:

Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen:

Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten sind auf den Privathaushalt der zu betreuenden Person beschränkt und dürfen nur befristet (höchstens auf die Dauer des Betreuungsverhältnisses) sowie nach Einwilligung der betreuten Person (oder ihrer gesetzlichen Vertreterin/ihres gesetzlichen Vertreters) durchgeführt werden.

Die pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten dürfen von den Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern außerdem nur nach Anordnung und Unterweisung durch eine diplomierte Pflegekraft bzw. eine Ärztin/einen Arzt durchgeführt werden.

Die Übertragung der Tätigkeiten muss schriftlich festgehalten werden, außerdem muss ein Protokoll über die Durchführung der angeordneten Tätigkeiten geführt werden.

Merkblätter für Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer

Das Sozialministerium stellt Merkblätter zum Thema "Was dürfen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tun?" in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:

Achtung

Die Personenbetreuerin/der Personenbetreuer ist verpflichtet, unverzüglich alle Informationen, die für die Anordnung von Bedeutung sein könnten, an die Ärztin/den Arzt bzw. an die diplomierte Pflegekraft zu erteilen und dieser/diesen die Aufzeichnungen ihrer Tätigkeit zugänglich zu machen.

Bei der selbstständigen Personenbetreuung müssen neben den besonderen gewerberechtlichen Vorgaben zudem durch Verordnungen festgelegte Standes- und Ausübungsregeln eingehalten sowie bestimmte Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit getroffen werden. Nähere Details zu den übertragenen pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten sind dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG sowie dem Ärztegesetz zu entnehmen.

Weiterführende Links

"WKO Firmen A–Z": Personenbetreuung (→ WKO)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 30. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz